Verhaltenskodex der MS Lofer

Katalog für Verhaltensnoten


Katalog für Verhaltensnoten
SZ - Sehr zufrieden stellend / Z - Zufrieden stellend

SZ - Sehr zufrieden stellend

  • Schulordnung wird eingehalten
  • ordnet sich in die Klassengemeinschaft gut ein
  • ist pünktlich, höflich und hilfsbereit
  • hat ein sozial engagiertes Verhalten
  • hat eine positive Mitarbeit
  • hat alle erforderlichen Unterrichtsmittel dabei
  • Informationen an die Eltern werden verlässlich übermittelt
  • Unterschriften werden verlässlich gebracht

Z - Zufrieden stellend

Je nach Schwere differenzieren: Z oder WZ
  • Mehrmaliger Verstoß gegen einen der Punkte bei SZ
  • Bei Übertretungen der Schulordnung (Hausschuhe, Handy, Kaugummi,…)
  • Einmaliges Fälschen einer Unterschrift
  • Fehlende Entschuldigungen
  • Unentschuldigte Fehlstunden
  • Verschuldetes Zuspätkommen in den Unterricht
  • Stören des Unterrichts (Schwätzen, Reden ohne aufzuzeigen,…)
  • Unhöfliches/aggressives Verhalten gegenüber Schülern, Lehrpersonen und Schulpersonal
  • Verwenden von unanständigen Ausdrücken gegenüber Schülern, Lehrpersonen und Schulpersonal
  • Nichtbefolgen von Anordnungen
  • Sachbeschädigungen (Beschmieren und Verschmutzen von Schuleigentum,…)
  • Lügen
  • Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts


Katalog für Verhaltensnoten
WZ - Wenig zufrieden stellend / NZ - Nicht zufrieden stellend

WZ - Wenig zufrieden stellend

Je nach Schwere differenzieren: WZ oder NZ
  • Mehrmaliger Verstoß gegen einen der Punkte bei Z
  • Nichteinhaltung der Schulordnung trotz mehrmaliger Ermahnung
  • Nichtbefolgen von Anordnungen der Lehrpersonen und Schulpersonal
  • Wiederholtes Fälschen von Unterschriften
  • Lehrpersonen werden oft angelogen, falsche Tatsachen vorgetäuscht
  • Freche und vorlaute/aggressive Äußerungen den Lehrpersonen gegenüber
  • Dauerhafte Störungen des Unterrichts
  • Zurechtweisungen werden nicht angenommen
  • Wiederholtes unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts
  • Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht
  • Mitnahme/Besitz von Alkohol und Zigaretten
  • Mobbing und Cyber-Mobbing gegenüber Mitschülern und Lehrpersonen (bewusstes Quälen, Ausgrenzen oder Schlechtmachen)
  • Schikanöse Aktionen gegen Schülern oder Lehrpersonen
  • mutwillige Beschädigungen von Eigentum der Schule, Lehrpersonen und Mitschülern
  • Aggressives Verhalten gegenüber Mitschülern oder Lehrpersonen über einen längeren Zeitraum
  • Schwerwiegende verbale Attacken gegenüber Schülern, Lehrpersonen und Schulpersonal
  • Diebstahl

NZ - Nicht zufrieden stellend

Je nach Schwere differenzieren: NZ oder die Beantragung einer Suspendierung
  • Alkohol- oder Drogenkonsum in der Schule
  • Erpressungen, Drohungen gegenüber Schülern oder Lehrpersonen
  • Schwerste verbale Attacken gegenüber Schülern, Lehrpersonen oder Schulpersonal
  • besonders schwere und wiederholte Fälle von Mobbing bzw. Cyber-Mobbing
  • kollektive Gewaltaktionen gegenüber Schülern, Lehrpersonen oder Schulpersonal
  • bei schwerer körperlichen Attacke gegenüber Schülern, Lehrpersonen oder Schulpersonal (ärztliche Behandlung, Krankenhaus,…)
  • Mitnahme von Waffen (z.B. Schusswaffen, Messer,…)
  • Gefährdung der Sittlichkeit, unzüchtige Handlungen
  • Brandstiftung
  • schwerste Sachbeschädigungen
  • bei langem unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule (Schulverweigerung)
Suspendierung
  • Sittliches Vergehen (sexueller Übergriff)
  • Bedrohung mit Waffen
  • Schwerer Diebstahl
  • Schwere körperliche Attacken (Körperverletzung)
  • Extreme Störungen des Unterrichts über einen längeren Zeitraum
  • Gefährliche schriftliche und mündliche Drohungen gegen Leib und Leben
  • Schwerer Fall von Mobbing bzw. Cyber-Mobbing



Ab dem 14. Lebensjahr kann jeder Jugendliche strafrechtlich für sein Tun und Handeln zur Verantwortung gezogen werden!